Hier bekommen Sie kurz und knapp die wesentlichen Herausforderungen und Lösungen für dieses wichtige Thema erläutert.
Aus dem Grundgesetz folgt, dass jeder Mensch das Recht auf Selbstbestiimmung hat. Der Gesetzgeber möchte, dass der mündige Bürger selbst entscheidet, wer ihn wann und wie im Falle eines Ausfalles vertritt. Lediglich minderjährige Kinder werden immer durch die zur Erziehung Berechtigten, in der Regel die Eltern, vertreten.
Quelle: JURA DIREKT GmbH
Immer dann, wenn Sie Ihre Angelegenheiten selbst nicht erledign können. Zum Beispiel aufgrund von Unfall, Krankheit, Alter, Auslandsaufenthalt, kurz- bis mittelfristiger Bettlägerigkeit, Burnout, Kuraufenthalt, längeren Krankenhausaufenthalten (zum Beispiel wegen komplizierter Brüche oder Operationen).
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Unfall oder Krankheit kann jeden und jederzeit ereilen. Jeder über 18 kann dann nur per Vollmacht vertreten werden.
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Jeder, der bemerkt, dass Sie in Ihrem Alltag nicht mehr zurchtkommen, kann dem Betreuungsgericht einen Hinweis geben und dadurch ein Betreuungsverfahren einleiten. Krankenhäuser prüfen meist bei einer stationären Aufnahme präventiv, ob ein Bevollmächtigter vorhanden ist. Vor einer Operation wird durch den Fragebogen des Berufsverbandes der Deutschen Anästhesisten abgeprüft, ob ein Bevollmächtiger ernannt ist. Falls nicht, wird eine Betreuung oft vor einer Operation angeregt, weil immer die Gefahr besteht, dass bei der OP Komplikationen auftreten. Das Gericht ordnet dann einen rechtlichen Betreuer an.
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Rechtsanwälte empfehlen eine umfassende Bevollmächtigung, bestehend aus Betreuungs- und Patientenverfügung nebst einer Vorsorgevollmacht; bei Selbstständigen mit integrierter Unternehmervollmacht, für Eltern minderjähriger Kinder eine Sorgerechtsverfügung. Um für den Vollmachtgeber rechtlich handeln zu dürfen, bedarf es der entsprechenden Vollmachten im Original.
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Das können Sie jederzeit machen. Genauso wie Sie Verträge selbst erstellen können oder auch Ihr Auto selbst reparieren können – je nach Kenntnissen. Die Verantwortung für das Ergebnis übernehmen Sie dann selbst. Esperten warnen davor, seine Vermögenswerte, seine Gesundheit, seine Firma – ja letztendlich sein Leben – einem Formular „zu übergeben“. Eine rechtskonforme Erstellung Ihrer Vollmachten erhalten Sie ausschließlich über Notare oder Rechtsanwälte. Die kooperierenden Anwälte der JURA DIREKT bestätigen Ihnen die Haftung auch schriftlich.
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Ihre Vollmachten sind nur dann wertvoll, wenn diese im Notfall auch auffindbar und verfügbar sind. Ebenfalls müssen Vollmachten nicht nur bei der Erstellung rechtskonform sein, sondern zum Einsatzzeitpunkt auch gültig. Also aktuell. Jeder Lebensumstand, zum Beispiel Hochzei oder Scheidung, jede Gesetzesänderung, bringt die Gefahr, dass Ihre Vollmacht nicht mehr aktuell und somit unvollständig ist. Ebenfalls ändern sich Meinungen und Wünsche zu Inhalten der Vollmachten. Notfallhotline, Notfallbegleitung und rechtliche Notfallunterstützung runden den Service ab. Bei Lücken in der Vollmacht kann für den nicht geregelten Bereich ein gesetzlicher Betreuer eingesetzt werden und Sie sind entgegen Ihrem ursprünglichen Wunsch nicht mehr selbstbestimmt, sonder teilweise oder ganz fremdbestimmt.
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Über die JURA DIREKT-Notfallhotline – 24 Stunden, 7 Tage die Woche, an 365 Tagen im Jahr und das weltweit. Unsere Notfallhotline ist auch ofiziell in der Registrierung der Vollmachten bei der Bundesnotarkammer hinterlegt. Das Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer existiert seit 2004 und ist die wichtigste Auskunftsdatei für krankenhäuser und Gerichte.
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Selbstständige und Unternehmer haben besondere Herausforderungen, wenn Sie durch Unfall oder Krankheit nicht mehr selbstbestimmt handeln können. Oft leidet dann das Geschäft. Rechnungen können nicht bezahlt, Aufträge nicht bearbeitet, Außenstände nicht eingetrieben werden. Das kann bei Freiberuflern und Selbstständigen bis zur Insolvenz gehen.
Auch Gesellschafter können im Fall der Fälle ihre Anteile in Gesellschafterversammlungen nicht nach Wunsch vertreten lassen. Das macht ohne Vollmacht ein vom Geicht eingesetzter Betreuer. Die Lösung ist eine Unternehmervollmacht. Ein von Ihnen bestimmter Bevollmächtigter kann im Unternehmen agieren und Ihre Gesellschafteranteile vertreten, wenn Sie nicht in der Lage dazu sind.
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Im Vorsorgedreieck regeln wir mit Ihnen drei Bereiche: Finanzielle und rechtliche Vorsorge sowie Notfall-Management.
Im Notfall-Management erstellen Sie einen physischen oder digitalen Notfall-Ordner, indem alle Informationen hinterlegt sind, die Angehörigen benötigen, wenn jemand aus der Familie ausfällt. Dazu gehören Dokumente, Kontaktdaten, Passwärter, Zugangsdaten.
Der zweite Baustein ist die 24/7 Notfall-Hotline.
Notfall-Hotline: Weltweit – 7 Tage, 24 Stunden für Krankenhäuser, Ärzte, Gerichte udn Bevollmächtigte. Seit 2013 über 6.000 Notfälle von Kunden begleitet.
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Wie Sie einfach und sicher Vollmachten, Verfügungen und Notfall-Management regeln
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